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 FÖRDERVEREIN
Beitrittserklärung
Satzung
Beitragsordnung

BEITRAGSORDNUNG
 

Beitragsordnung des „Förderverein SV Niederhambach“ e.V.

Gültig ab 26.11.2004

Anschrift:
Förderverein SV Niederhambach e.V.
Pferdsweide 9
55767 Niederhambach

Auf der Grundlage von § 6 unserer Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung am 26.11.2004 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.

Danach zahlt jedes Mitglied nach eigenem Ermessen einen jährlichen Beitrag, jedoch mindestens 24 € pro Jahr.
Die Mitglieder erteilen dem Vorstand eine Einzugsermächtigung zur Zahlung des Beitrags.
Soweit dem Verein kein entsprechender formloser Änderungsantrag bis zum 15.01. des Jahres eingereicht wird, wird der Beitrag jeweils zum 31. Januar für das jeweils laufende Kalenderjahr fällig.
Neue Mitglieder haben den gesamten Jahresbeitrag zu entrichten.
Es wird keine Aufnahmegebühr berechnet.

Wenn Sie den Förderkreis unterstützen wollen, sind wir für jede Spende dankbar.

Niederhambach, 26.11.2004
 
gez. der Vorstand